Abrechnung
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen (PKV) bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Da es im Rahmen der Umgestaltung von Versicherungstarifen (der sogenannte Basistarif) Ausnahmen von dieser Regel gibt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit ihrer Versicherung in Verbindung und klären, ob psychologische (nicht ärztliche!) Psychotherapie in ihrer Versicherung enthalten ist.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Falls Sie bereits ausdauernd versucht haben, einen Therapieplatz in angemessener Entfernung zu ihrem Wohnort zu finden, besteht die Möglichkeit von Ihrer Seite einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. In der Regel benötigen Sie dazu einen schriftlichen Nachweis über ihre Kontaktversuche zu Therapeuten, die Ihnen keinen Therapieplatz und auch keinen Platz auf einer Warteliste anbieten konnten. Diesen reichen Sie gemeinsam mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese ist verpflichtet, Ihnen eine Therapieplatz anzubieten und wird Ihnen nun in einem weiteren Schritt Therapeuten vorschlagen, die sie erneut kontaktieren können . Wenn auch diese Ihnen keinen Platz anbieten können, stehen die Chancen für eine außervertragliche Behandlung gut und es kann ein Antragsverfahren von meiner Seite eingeleitet werden.
Selbstzahler
Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.